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AGB

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten gegenüber Unternehmer, eine  juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des von §310 Absatz 1 BGB nachfolgend Besteller genannt.  Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich und schriftlich zugestimmt haben.  Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller.

Sollte die GA-TEC Lieferungen und Leistungen an Privatpersonen, die Rechtsgeschäfte für ihren privaten Gebrauch abschließen nachfolgend Verbraucher genannt, tätigen, so gelten diese AGB nur insoweit, wie dies rechtlich zulässig ist.

2. Umfang der Leistungen

Für den Vertrag ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Insbesondere bedürfen Nebenabreden, sowie Zusagen von Vertretern, unserer schriftlichen Bestätigung. Sämtliche Angebote sind freibleibend.

2.1 Verkauf von Gabelstaplern und Hubwagen

Soweit nichts Gegenteiliges vereinbart worden ist, erfolgt die Lieferung  innerhalb der Bundesrepublik Deutschland 5 - 7 Tage nach Eingang des Kaufpreises (Vorauskasse). Lieferzeiten innerhalb der EU sowie ins Drittland teilen wir Ihnen gerne unverbindlich mit.   

2.2 Vermietung von Gabelstaplern und Hubwagen

Mietgeräte werden grundsätzlich ohne zusätzlichen Versicherungsschutz vermietet. Für eventuelle Sach- oder Personenschäden haftet der Mieter  während der gesamten Mietzeit. Es ist dem Mieter freigestellt  hierfür eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Sollten wir vom Besteller beauftragt werden eine entsprechende Versicherung abschließen, so ist dieser im Schadensfall zur Zahlung der Selbstbeteiligung gemäß den Bedingungen des Versicherers an die GA-TEC verpflichtet. Die Mietzeit beginnt mit der Lieferung und endet mit der Abholung am Einsatzort im Fall der Zustellung. Bei Selbstabholern beginnt und endet die Mietzeit auf dem Firmengelände der GA-TEC.  

Sollte der vermietete Gabelstapler oder Hubwagen beim Mieter aus technischen oder sonstigen Gründen ausfallen, ist die GA-TEC unverzüglich zu informieren. Die GA-TEC wird zeitnah  einen Monteur zur Reparaturzwecken zum Mieter schicken. Sollte der Schaden vor Ort nicht zu beheben sein, so wird dem Mieter ein Ersatzgerät gestellt. Für Ausfallzeiten haften wir nicht.

2.3 Reparatur und Instandhaltung

Falls gewünscht,  erstellen wir jedem Besteller für Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten einen Kostenvoranschlag. Wir bleiben Eigentümer der Kostenvoranschläge und sämtlicher dazugehörigen Dokumentationen. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.

Sollten wir im Vorfeld beauftragt werden den zu behebenden Fehler zu suchen (Fehlersuche), so werden wir unseren Aufwand in Rechnung stellen. Kostenvoranschläge werden von uns sorgfältig erstellt. Sollten die tatsächlichen Kosten die kalkulierten Kosten dennoch überschreiten, so gilt ein Mehraufwand von 20 % vom Besteller als genehmigt. Sollte der Mehraufwand höher ausfallen, so werden wir den Besteller informieren. Falls der Besteller die Fortsetzung der Arbeiten nicht wünscht und unsere bisherigen Tätigkeiten korrekt ausgeführt worden sind, sind wir nicht verpflichtet das Gerät in den Ursprungszustand zu versetzen.

Sofern wir unsere Leistungen beim Besteller erbringen, ist dieser für die Unterweisung  unserer Mitarbeiter für besondere Hygienevorschriften, Sicherheitsbestimmungen, etc. verantwortlich.

3. Preise

Es gelten die am Tage der Lieferung oder Leistung  gültigen Preise, die sich, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ab Lager Dortmund ausschließlich Verpackung, verstehen. Haben wir Frachttragung übernommen, so kommen wir nur für die nach dem Vertrag vorgesehene Fracht auf. Mehrfrachten, auch solche, die durch die besondere Beschaffenheit des Gutes entstehen (Sperrgüter, Güter von besonderem Umfang usw.) gehen zu Lasten des Bestellers. Bei Lieferung einer Station, nach der die Fracht billiger ist als nach der im Vertrag vorgesehenen, wird nur durch die entstandene Fracht vergütet. In allen Fällen, in denen vom Käufer nicht ganz bestimmte Weisungen für den Versand gegeben und von uns angenommen worden sind, wird dieser von uns nach besten Ermessen ohne irgendwelche Verpflichtung für billigste Verfrachtung bewirkt.

 

4. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum (Vorbehaltsware). Sie darf nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang gegen Barzahlung oder unter Weitergabe des Eigentumsvorbehalts veräußert werden. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig.  Sollte die Vorbehaltsware durch Zugriff von Dritten gepfändet werden, so weist uns der Besteller unverzüglich darauf hin und teilt dies ebenfalls dem Dritten mit. Sämtliche Kosten zur Rückführung unserer Ware gehen in diesem Fall zu Lasten des Bestellers.

5. Lieferungen in das Ausland

Für Lieferungen ins Ausland sind besondere Vereinbarungen erforderlich. Wir sind nicht verpflichtet, für die Ausfuhr verkaufte Ware im Inland abzuliefern und für das Inland bestimmte Ware ins Ausland zu versenden. Wir sind berechtigt einen Ausfuhrnachweis zu verlangen.

6. Verpackung

Gewünschte oder von uns für erforderlich gehaltene Verpackung wird, falls nicht anders vereinbart, berechnet und nicht zurückgenommen, Gewichte werden genauestens von uns angegeben, jedoch ohne Verbindlichkeit.

7. Gefahrübergang

7.1 Beim Verkauf und der Vermietung von Gabelstaplern und Hubwagen

Jede Gefahr geht auf den Besteller über, wenn die Lieferung das Lager verlässt oder dem Besteller zur Verfügung gestellt wird.
Auf Wunsch des Bestellers wird auf seine Kosten die Sendung durch uns gegen Bruch-, Transport- und Wasserschäden versichert.
Alle etwaigen Vereinbarungen über Transport- und Versicherungskosten (z.B. cif. fob usw,) sind reine Spesenklauseln, die den Gefahrenübergang nicht berühren.

Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitgehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
 

7.2 Reparaturleistungen in unserem Haus

Soll die Reparatur in unserem Haus vorgenommen werden, so ist der Besteller für die Verbringung des Geräts verantwortlich. Sämtliche Schäden, die bei der GA-TEC  durch höhere Gewalt entstehen (z. B. Feuer, Wasser, Diebstahl) gehen zu Lasten des Bestellers. Diesem ist freigestellt eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Sollten wir mit dem Transport beauftragt werden, so ist der Besteller für eine ordnungsmäßige Ladungssicherung für den Transport zu GA-TEC verantwortlich. Schäden aus einer nicht ordnungsgemäßen Ladungssicherung gehen zu Lasten des Bestellers.


8. Haftung für Mängel

Beanstandungen des Gewichtes, der Stückzahl oder  äußerlich sichtbarer Mängel sind, unbeschadet einer früheren gesetzlichen Anzeigepflicht, sofort nach deren Feststellung spätestens 8 Tage nach Empfang der Sendung geltend zu machen.
Sofern der Besteller nicht Änderungen und Instandsetzungsarbeiten eigenmächtig veranlasst hat, haften wir in der zugesicherten Garantiezeit, gerechnet vom Tage der Übergabe der Ware.
Bei Lieferung von Fremdfabrikaten gelten die Bedingungen, die der Unterlieferer vereinbart hat, als Erweiterung zu unseren Bedingungen, ebenfalls als vereinbart.
Voraussetzung der Haftung ist die Erfüllung der dem Besteller obliegenden Vertragsverpflichtungen, insbesondere der vereinbarten Zahlungsbedingungen. Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, gelten nicht.
Unsere Mängelhaftung für Ersatzteile und Nachbesserungsarbeiten besteht nur bis Ende der Haftungsfrist für den ursprünglichen Liefergegenstand.
Eine Haftungsübernahme erfolgt nicht, es sei denn sie wurde besonders vereinbart.

9. Rücksendung von Ersatzteilen

Ordnungsgemäß  gelieferte Ersatzteile können nur nach Rücksprache mit der GA-TEC unter einer Wiedereinlagerungsgebühr von 15 % des Verkaufpreises zurückgenommen werden. Ersatzteile unter einem Nettowarenwert von 15 EUR sowie Elektronikteile sind von der Rücknahme ausgeschlossen.

 

10. Garantieausschluss

Sofern nicht schriftlich anders vereinbart wurde, liefern wir unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.

11. Rechtsanwendung und Gerichtsstand

Der Erfüllungsstand für Zahlungen und ausschließlicher Gerichtsstand ist für beide Teile Dortmund. Wir behalten uns jedoch vor den Besteller an seinem Sitz zu verklagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des internationalen Kaufrechts ist ausgeschlossen.

 

12 . Widerruf für Verbraucher

Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

GA-TEC Gabelstaplertechnik GmbH
Geschäftsführer: Dirk Pütz
Freie-Vogel-Str. 11, 44263 Dortmund
dirk.puetz@gabelstaplertechnik.de
+49 231 92 52 81 28

Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.3 Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.4 Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

 

Stand 19.10.2016

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